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Bekanntmachung: Verlegung der Landesstraße 138
Verlegung der Landesstraße 138 zur Freistellung der Fläche für den Neubau des Zentralklinikums Lörrach mit Bau der Straße in Dammlage zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der genehmigten Planunterlagen zur Einsichtnahme
Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Antrag der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.10.2019 - Az. 24 – 0513.2/2.129 – die o.g. Verlegung der L 138 genehmigt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Fertigung des festgestellten Plans liegen zwei Wochen, und zwar
von Freitag, dem 25.10.2019
bis einschließlich Donnerstag, dem 07.11.2019
im Rathaus Höllstein, Rathausstr. 8,
79585 Steinen-Höllstein, Zimmer 6
während der Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:30 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
zur Einsicht aus.
Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 25.10.2019 auch auf der Internetseite www.rp-freiburg.de unter
der Rubrik „Aktuelles“ bzw. auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Seiten/Planfeststellung.aspx unter der Rubrik
„Straßen“ eingesehen werden.
Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber denjenigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Eine Mehrfertigung des Planfeststellungsbeschlusses kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24, 79083 Freiburg i.Br. angefordert werden.
Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen verbleiben bei der Gemeinde, so dass die Einsichtnahme auch nach Ablauf der oben genannten gesetzlichen Auslegungsfrist möglich ist.
Steinen, den 23.10.2019
Stadt-/Gemeindeverwaltung
gez. Braun, Bürgermeister