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Anträge für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) im Programmjahr 2025
icon.crdate08.07.2024
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - kurz ELR - unterstützt das Land Baden-Württemberg Ihr individuelles Bauprojekt! Im vergangenen Jahr konnten 31 Projekte mit einer Gesamtförderung von knapp 3 Millionen € bewilligt werden.
Anträge für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) im Programmjahr 2025
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - kurz ELR - unterstützt das Land Baden-Württemberg Ihr individuelles Bauprojekt!
Im vergangenen Jahr konnten 31 Projekte mit einer Gesamtförderung von knapp 3 Millionen € bewilligt werden.
Mit dem Ziel, den ländlichen Raum zu stärken und weiterzuentwickeln, fördert das Land Baden-Württemberg Ihr individuelles Projekt. Gefördert werden innerhalb der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nach erfolgreicher Antragstellung zahlreiche Projekte als nicht zurückzahlbarer Zuschuss.
Für das Programmjahr 2025 können Anträge nach dem ELR für die Ortsteile Endenburg, Hägelberg, Hüsingen, Schlächtenhaus und Weitenau gestellt werden.
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich Wohnen, eigengenutzter Wohnraum sowie Mietwohnungen, mit sehr starker Gewichtung auf die ökologische Komponente:
- Umnutzung leerstehender Gebäude für Wohnzwecke
- umfassende Modernisierung eines bestehenden Hauptgebäudes, auch zu Mietwohnungen
- innerörtliche Nachverdichtung als Baulückenschluss mit hervorgehobener struktureller Wirkung, z. B. Baulücken an Hauptverkehrsstraßen
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich Grundversorgung:
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (z.B. ärztliche Versorgung, örtliche Handwerksbetriebe, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien, Dorfgaststätten – jeweils letzter seiner Art)
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich Arbeiten:
Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern (Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet)
Grundvoraussetzung für alle Projekte ist, dass sie sich im Ortskern (historische Ortslage) oder den angrenzenden Siedlungsflächen der 60er oder 70er Jahren befinden und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden werden. Fragen Sie hier bei Unklarheiten gerne bei der Gemeindeverwaltung (Frau Meier, Tel. 07627/9100-68 oder meier.bauamt@steinen.de) nach.
Für private Projekte können bis zu 35%, max. 55.000 € gefördert werden, gerne beraten wir Sie persönlich individuell zu Ihrem Bauvorhaben. Nutzen Sie auch Ihre Chance und nehmen Kontakt zur Gemeindeverwaltung (Frau Meier, Tel. 07627/9100-68 oder meier.bauamt@steinen.de) oder dem Landratsamt (Frau Louisa Jacob, louisa.jacob(@)loerrach-landkreis.de) auf.
Die vollständigen Unterlagen sollen bis zum 16.08.2024 bei der Gemeindeverwaltung vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.loerrach-landkreis.de/de/Leben-im-Landkreis/Wirtschaft/Foerderprogramme
Wir freuen uns auf Ihr Projekt!